Alle eigenverantwortlich berufsberechtigten Musiktherapeut_innen sind nach dem Musiktherapiegesetz (MuthG § 34) verpflichtet, sich zu versichern. Der entsprechende Paragraph des MuthG ist nachfolgend ganz unten nochmals wiedergegeben.
Angebot für ordentliche ÖBM-Mitglieder:
Als Service für seine Mitglieder hat sich der ÖBM um einen dem Gesetz entsprechenden Gruppenvertrag bemüht und konnte in den letzten Jahren seinen ordentlichen Mitgliedern die Möglichkeit anbieten, eine günstige Berufshaftpflichtversicherung über den ÖBM abzuschließen.
Auch 2023 wird es wieder eine einheitliche Versicherungsprämie geben, die alle bisher versicherbaren Tätigkeiten abdeckt (Musiktherapie, Psychotherapie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie) und zudem weitere ähnliche Berufsgruppen berücksichtigt.
Der vom ÖBM mit der Donau Versicherung AG abgeschlossene Gruppenvertrag trägt allen Anforderungen des MuthG sowie der Berufsgesetze der Psycholog_innen und Psychotherapeut_innen Rechnung.
Die Versicherungsprämie für 2023 beträgt einheitlich EUR 55,00 (inkl. Versicherungssteuer) und deckt alle Berufsangelegenheiten – sowohl bei selbständiger als auch bei unselbständiger Tätigkeit – von Musiktherapeut_innen, klinischen Psycholog_innen, Gesundheitspsycholog_innen, Psycholog_innen, Psychotherapeut_innen, Supervisor_innen, Pädagog_innen und ähnlichen Berufsgruppen ab.
Sollte ein Kunde eine Tätigkeit während der Laufzeit dazu bekommen, ist sie automatisch ohne Meldung mitversichert.
Wichtig: Es ist nur der/die Versicherungsnehmer_in selbst versichert.
Auch jene ordentlichen ÖBM-Mitglieder, deren Eintragung in die MusiktherapeutInnenliste noch nicht erfolgt oder im Laufen ist, können sich über den ÖBM günstig haftpflichtversichern.
Die neuen Konditionen im Überblick:
Versicherungsschutz: für die Tätigkeit als Musiktherapeut_in, Psychotherapeut_in, klinische/r Psycholog_in, Gesundheitspsycholog_in, Psycholog_in, Supervisor_in, Pädagog_in (und ähnliche Berufsgruppen)
Deckungssumme: 5.000.000,- EUR pro Versicherungsfall (max. 3x im Jahr) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Jahresprämie: EUR 55,00 (inkl. Versicherungssteuer)
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall EUR 100,00 ausgenommen Personenschäden und bezieht sich auf Schadenersatz, Kosten und Zinsen.
Die detaillierte Versicherungspolizze kann unter info@oebm.org beim ÖBM angefordert werden.
Wie schließe ich die Haftpflichtversicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung wird durch Einzahlung der Versicherungsprämie auf das ÖBM-Konto (IBAN: AT02 6000 0000 0723 7285 | BIC: BAWAATWW) abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Tag, an dem die eingezahlte Prämie auf dem ÖBM-Konto eintrifft.
Bestand bereits im Vorjahr ein aufrechter Versicherungsschutz, so muss die neue Versicherungsprämie bis spätestens 28. Februar des laufenden Jahres auf dem ÖBM-Konto eingelangt sein, um einen lückenlosen Versicherungsschutz ab 01.01. zu gewährleisten.
Kontaktadresse für Rückfragen: ne@oebm.org (Mag. Nina Edtinger; Kassier-Stellvertreterin des ÖBM)
§ 34 MuthG (Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie):
Haftpflichtversicherung
§ 34. (1) Die eigenverantwortlich berufsberechtigten Musiktherapeuten (Musiktherapeutinnen) haben zur Deckung der aus der Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Berufsberechtigung aufrecht zu erhalten.
(2) Für den Versicherungsvertrag muss Folgendes gelten:
1. Die Mindestversicherungssumme hat 400 000 Euro für jeden Versicherungsfall zu betragen.
2. Der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers ist unzulässig.
(3) Die Versicherer sind verpflichtet, dem Bundesminister (der Bundesministerin) für Gesundheit, Familie und Jugend unaufgefordert und umgehend jeden Umstand zu melden, der eine Beendigung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes oder eine Abweichung von der ursprünglichen Versicherungsbestätigung bedeutet oder bedeuten kann, und auf Verlangen des Bundesministers (der Bundesministerin) für Gesundheit, Familie und Jugend über solche Umstände Auskunft zu erteilen.
(4) Die eigenverantwortlich berufsberechtigten Musiktherapeuten (Musiktherapeutinnen) haben dem Bundesminister (der Bundesministerin) für Gesundheit, Familie und Jugend den Bestand der Haftpflichtversicherung auf dessen (deren) Verlangen jederzeit nachzuweisen.
ÖBM - Österreichischer Berufsverband der MusiktherapeutInnen
Cumberlandstraße 48, 1140 Wien
T: +43 (0) 699 10 654 741 (Di und Fr 9:00 - 11:00)
E: info@oebm.org
UID Nr.: ATU70980003