Rahmeninhalte:
Ziel des zweiteiligen Fortbildungskurses ist der Erwerb von Kenntnissen der im Musiktherapiegesetz (MuthG), BGBl. I Nr. 93/2008, verankerten wesentlichen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten.
Vor dem Hintergrund des Gesetzwerdungsprozesses aber auch konkreter Praxis‐Fragestellungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen die wesentlichen Regelungsinhalte des Musiktherapiegesetzes aufbereitet werden.
Dazu gehören insbesondere
Fragen der Berufsberechtigung (Voraussetzungen, Führung der Musiktherapeutenliste),
Fragen der eigenverantwortlichen und mitverantwortlichen Berufsausübung (Zuweisung, Anordnung, Supervision) und Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe,
Fragen des Berufsbildes und des Berufsschutzes,
Fragen der musiktherapeutischen Berufspflichten, insbesondere im Bereich der Fortbildung, Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation, Verschwiegenheit, Haftpflichtversicherung, Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Querverbindungen zu anderen relevanten Rechtsvorschriften.
Mag. Dr. Sandra Wenda (vormals Skiczuk) | Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, abgeschlossene zusätzliche Diplom-Schwerpunktausbildung an der Universität Wien in Medizinrecht (2001) sowie Mediation und andere Formen alternativer Konfliktbeilegung (2004); Doktoratsstudium
der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dissertation im Fach Medizinrecht, Thema: Grundlagen des Berufs- und Tätigkeitsschutzes der österreichischen
Gesundheitsberufe unter besonderer Berücksichtigung der Ärzte und Psychotherapeuten); seit 1. März 2001 Referentin im Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung I/B/7 für Rechtsangelegenheiten Ärzte, Psychologie, Psychotherapie und Musiktherapie, mit
Tätigkeitsschwerpunkt rechtliche Angelegenheiten der Ärzte, Psychotherapie (einschließlich Beschwerdemanagement) und Musiktherapie (insb. auch legistische
Mitwirkung am Musiktherapiegesetz); seit 2003 Ersatzmitglied im Beirat für Mediation im
Bundesministerium für Justiz; 2004 bis 2007 Ersatzmitglied im Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und
Jugend. Vortragstätigkeit in diversen Ausbildungseinrichtungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum sowie im Rahmen von einschlägigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere des Berufsverbandes österr. Psychologinnen und Psychologen und des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie.