Aktuelles zu Corona (COVID-19)
Stand: 4. November 2020
Nützliche Links:
- NEU ! COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - FAQs
- www.ages.at
- www.sozialministerium.at
- Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19)
- ÖGK
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Stand: 4. November 2020
Nützliche Links:
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Stand 20.11.2020
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Die Regierung hat einen Härtefallfonds für EPUs, Neue Selbständige, Kleinstunternehmer, Freie Berufe, Freie-Dienstnehmer in Höhe von einer Milliarde Euro eingerichtet. Die Auszahlung wird in 2 Phasen verlaufen. Am Freitag, 27. März 2020 ab 17:00 Uhr können über die Plattform der Wirtschaftskammer Österreich (wko.at/haertefall-fonds , Infos unter www.wko.at/corona ) online Anträge gestellt werden. Sie müssen dafür KEIN WKO Mitglied sein.
Die Bundesregierung hat Nachbesserungen beim Härtefallfonds beschlossen; diese betrifft die Phase II. Der Antrags- und Auszahlungsprozess startet ab 16. 4. 2020 und betrifft u. a. Einkommensunter-und obergrenzen, mehrfach Versicherte und Jungunternehmer_innen mit SV-Anmeldung ab 1. 1. 2020.
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/haertefallfonds-verdoppelt.html
https://news.wko.at/news/kaernten/Mandl:-Verbesserungen-bei-Haertefallfonds-fix.html
https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#311
Die Antragstellung für Phase 2 ist ab Montag, 20. April 2020 (bis 31. Dez. 2020) wiederum auf der Webseite der WKO möglich. Zur Vorbereitung steht ab Donnerstag, 16. April 2020 ein Muster-Formular auf der WKO-Webseite zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen und neuen Details zu Phase 2 werden auf https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html erläutert.
Es gibt weitere Verbesserungen beim Härtefallfonds. Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs wird mit wesentlichen Änderungen deutlich verbessert. Details dazu finden Sie hier.
Ab Samstag 16. Mai ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefallfonds für das zweite „Corona-Monat“ (von 16. April bis 15. Mai 2020) über das Antragsformular der WKO möglich. Weiterführende Informationen wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu finden Sie hier. Anträge für den Betrachtungszeitraum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können weiterhin gestellt werden.
Ein Überblick über alle zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf dem WKO Coronavirus-Infopoint verfügbar. Dort finden Sie auch Informationen zum Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fonds, den Unternehmen aller Größen ab 20. Mai beantragen können. Dieser Zuschuss dient v. a. zur Abdeckung von Betriebskosten, wie z.B. Mieten, Strom, Gas und Telekommunikation, Zinsen und Versicherungsaufwände.
Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet. Bisher gab es bei Vorliegen von eigenen unternehmerischen Einkünften und/oder Nebeneinkünften und/oder Leistungen aus einem Versicherungsanspruch aufgrund der Gesamtdeckelung mit 2.000 Euro teilweise Förderbeträge von unter 500 Euro. Diese Beiträge werden auf 500 Euro aufgerundet. Diese Aufrundung erfolgt automatisch. Für alle bereits abgerechneten Förderfälle wird der Differenzbetrag automatisiert nachbezahlt.
Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Betrachtungszeitraum. Bisher lag der Mindest-förderbetrag (mit Ausnahme der zuvor angeführten Fälle) bei 500 Euro pro Monat. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch durch den zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro kein Förderbetrag mehr unter 1.000 Euro monatlich liegen können. Der Comeback-Bonus wird an alle Förderwerber automatisiert nachbezahlt, deren Förderungen in der Phase 2 bereits abgerechnet wurden.
Die Anzahl der förderbaren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrachtungszeitraum von 6 auf 9 Monate (16.3. – 15.12.) verlängert. Bisher konnten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten jene drei Monate mit den höchsten Einnahmenausfällen ausgewählt und gefördert werden. Künftig werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.
Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt. Künftig wird nur noch generell auf das Vorhandensein einer Sozialversicherung abgestellt, damit sind geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten antragsberechtigt.
Es wurde klargestellt, dass Förderbeträge aus dem Härtefall-Fonds beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden.
Ab sofort können Betroffene für den Zeitraum von zwölf aus zwölf Monaten um Hilfen aus dem Fonds ansuchen. Die Frist für das Ansuchen wurde bis Mitte März 2021 verlängert, ausgehend von 16. März 2020. Bis zu 30.000 Euro, also 2.500 Euro pro Monat, können im Maximalfall aus dem Fonds bezogen werden - mindestens aber 1000 Euro. Auch diese Summen wurden aufgestockt. (WKO & https://kurier.at/politik/inland/regierung-will-haertefallfonds-bis-mitte-maerz-verlaengern/401056608)
Informationen der WKO.
Stand 7. Oktober 2020
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ÖBM - Österreichischer Berufsverband der MusiktherapeutInnen
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